
Die meisten Straßen in Berlin sind öffentliche Straßen, für die die Vorschriften des Berliner Straßengesetzes gelten. Es gibt aber auch Privatstraßen, die nicht der öffentlichen Hand, sondern privaten Eigentümern gehören. Der Wublitzweg ist ein Zwitter. Der nördliche Abschnitt vom Krampnitzer Weg bis zur Straße 153 ist eine öffentliche Straße. Der Rest ist eine Privatstraße. Die Grundstücke dort gehören den Anliegern. Trotzdem sind sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben.